PKV Tester | Wir beraten Sie kostenlos, unverbindlich, individuell und vor allem unabhängig.
RSS-Feed:

Menü

Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Jetzt PKV Vergleich und Beratung anfordern.


> PKV Vergleich <

Gesetzliche Krankenversicherung
Jetzt GKV Vergleich und Beratung anfordern.


> GKV Vergleich <

Unterschiede
Pflichtgrenze
Bemessungsgrenze
Wer kann wechseln
PKV Berater
FAQ

Pflegeversicherung
Private Pflegeversicherung
Pflegetagegeld
Pflegekosten

Jetzt Pflegevorsorge Vergleich und Beratung anfordern.


Pflegetagegeld Vergleich

Pflegestufen
Pflege Tarife
Versicherungsarten
Pflege Berater
FAQ

PKV Newsletter
E-mail

eintragen
austragen

Counter
Besucher:281098
Neuer Berater:Verbraucher
1 User auf der Seite, davon 0 Mitglied(er). Eine Übersicht welcher Berater online ist bekommen Sie hier.

PKV Maklerpool
Demnächst online!
Mit Testzugang.

Wann können Sie sich privat versichern?

Sie können sich privat krankenversichern, wenn Sie

  • nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen
  • nicht durch einen GKV-Wahltarif gebunden sind (Bindefrist drei Jahre)


  • Welche erwerbstätigen Personen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV?
     

    Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die private Krankenversicherung (PKV) die zweite tragende Säule des deutschen Krankenversicherungssystems. Nicht jeder kann (nicht jeder will auch) sich privat Krankenversichern. Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert und nur die verbleibenden 10% sind privat krankenversichert. Aber auch diese zehn Prozent stellen bereits ca. 7 Millionen Beitragszahlende Versicherte dar.

    Der Gesetzgeber ermöglicht nur folgenden Personengruppen einen Wechsel in die private Krankenversicherung:

    Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat versichern. Jedoch nimmt die GKV ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (z. B. nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung), unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die VPG gesunken ist (Paragraph 6 Abs. 3a SGB V). Diese Personengruppe stellt den größten Anteil der Privatversicherten dar, da hier bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Künstler oder Landwirte) keine Versicherungspflicht besteht.

    Für diese Personen stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl:

     - freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse,
     - Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

    Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die Private  Krankenversicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich. Voraussetzung ist außerdem, dass das Einkommen in den drei vorausgegangenen Kalenderjahren immer ueber der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat. Zu dieser Personengruppe zählen alle die, die ein regelmäßiges Jahreseinkommen von mindestens 48.600,- EUR (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld) erzielen. Auch diese Personen stellen einen großen Anteil der privaten Krankenversicherung, da hier häufig die drastische Kostenersparnis bzw. die hohen Gesundheitsleistungen im Mittelpunkt stehen. Ein großer Vorteil bei diesen Personen ist, dass der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte des Beitrages übernimmt. Für diese Personen gibt es zwei Möglichkeiten:

     - freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
     - Abschluss einer privaten Krankenversicherung
     
    Beamte, Richter und Abgeordnete im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch können sich privat versichern. Für diese Personengruppe zahlt der Dienstherr (also z.B. Bund oder Land) eine sogenannte Beihilfe in Höhe von 50% - 80% der Krankheitskosten.

    Da Beamte über das Beihilfesystem nur einen sogenannten prozentualen Kostenzuschuss zu Ihren Krankheitskosten erhalten ist die private Krankenversicherung hier eine sinnvolle Ergänzung. Folgende Beihilfesätze sind üblich:
     

     

    Beamter

    Ehepartner

    Kinder

    Beihilfeberechtigter mit 0-1 Kind

    50%

    70%

    80%

    Beihilfeberechtigter mit mehr als 1 Kind

    70%

    70%

    80%

    Pensionsempfänger

    80%

    70%

    80%


    Daraus resultiert, dass der Beamte noch eine recht kleine Versorgungslücke hat. Diese Lücke kann durch eine private Krankenversicherung preisgünstig geschlossen werden. Deshalb ist die private Krankenversicherung meist der einzige sinnvolle Versicherungsschutz für diese Personengruppe. Alternativ dazu, können Beamte auch freiwillig einer gesetzlichen Kasse beitreten, müssen dort aber den vollen Krankenversicherungsbeitrag (ca. 13,5%) aus Ihrem Bruttoverdienst zahlen und dies ist i.d.R. viel teurer als eine private Krankenversicherung mit deutlich höheren Leistungen.

    Studenten:
    Studenten sind in der Regel bis zum 30. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum 14. Fachsemester zu einem günstigen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wenn auch diese Zeit verstrichen ist, das Studium aber noch nicht beendet ist, bleibt der Weg für eine normale Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Student hat aber mit Ablauf der Familienversicherung auch die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung.

    Ärzte / Zahnärzte / AiP:
    Diese Personengruppe wird in der Regel genauso behandelt wie Angestellte oder Selbstständige. Das besondere dieser Personengruppe ist, dass die privaten Krankenversicherer meist spezielle, vergünstigte Medizinertarife anbieten. Ist der Arzt oder Zahnarzt im Angestelltenverhältnis tätig, so hat er ab einem Jahreseinkommen von mindestens 48.600,- EUR die Wahl zwischen:

     - freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse
     - Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

    Selbstständig tätige Ärzte und Zahnärzte können sich ohne Einschränkung auf bestimmte Einkommensgrenzen frei zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung entscheiden.
     

     

     

    Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

    (nach § 6 (6) Sozialgesetzbuch V)

    Jahr

    2003

    2004

    2005

    2006

    2007

    2008

    2009

    Jahreswert 45.900,00€ 46.350,00€ 46.800,00€ 47.250,00€ 47.700,00€ 48.150,00€ 48.600,00€

     

    Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Personen, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei und privat krankenvollversichert waren

    (Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 (7) Sozialgesetzbuch V)

    Jahr

    2003

    2004

    2005

    2006

    2007

    2008

    2009

    Jahreswert 41.400,00€ 41.850,00€ 42.300,00€ 42.750,00€ 42.750,00€ 43.200,00€ 44.100,00€

    Testsieger Vergleich

    PKV Tester auf Twitter


    Login
    Hallo, Besucher
    Nick
    PW


    Weitersagen
    Bookmark and Share

    top
    Private Krankenversicherung Testsieger - Private Krankenversicherung Test - Private Krankenversicherung Vergleich - Private Krankenversicherung Rechner - Private Krankenversicherung Wechsel
    Impressum | Datenschutz | Partner | Counter