RSS-Feed: 
Menü
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
PKV Newsletter
Counter | Neuer Berater: | Verbraucher | 1 User auf der Seite, davon 0 Mitglied(er). Eine Übersicht welcher Berater online ist bekommen Sie hier.
PKV Maklerpool Demnächst online! Mit Testzugang.
|
Wann können Sie sich privat versichern?
Sie können sich privat krankenversichern, wenn Sie
nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen
nicht durch einen GKV-Wahltarif gebunden sind (Bindefrist drei Jahre)
Welche erwerbstätigen Personen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV?
Neben der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ist die private Krankenversicherung (PKV) die
zweite tragende Säule des deutschen Krankenversicherungssystems. Nicht
jeder kann (nicht jeder will auch) sich privat Krankenversichern. Rund
90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert und nur die verbleibenden
10% sind privat krankenversichert. Aber auch diese zehn Prozent stellen
bereits ca. 7 Millionen Beitragszahlende Versicherte dar.
Der Gesetzgeber ermöglicht nur folgenden Personengruppen einen
Wechsel in die private Krankenversicherung:
Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von
der Höhe ihres Einkommens privat versichern. Jedoch nimmt die GKV
ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese
versicherungspflichtig werden (z. B. nach Aufgabe einer selbständigen
Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung), unter 55
Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die VPG gesunken ist (Paragraph
6 Abs. 3a SGB V). Diese Personengruppe stellt den größten Anteil der
Privatversicherten dar, da hier bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Künstler
oder Landwirte) keine Versicherungspflicht besteht.
Für diese Personen stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl:
- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse,
- Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die
Private Krankenversicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres
möglich. Voraussetzung ist außerdem, dass das Einkommen in den drei
vorausgegangenen Kalenderjahren immer ueber der
Versicherungspflichtgrenze gelegen hat. Zu dieser Personengruppe zählen
alle die, die ein regelmäßiges Jahreseinkommen von mindestens 48.600,-
EUR (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld) erzielen. Auch diese Personen
stellen einen großen Anteil der privaten Krankenversicherung, da hier
häufig die drastische Kostenersparnis bzw. die hohen
Gesundheitsleistungen im Mittelpunkt stehen. Ein großer Vorteil bei
diesen Personen ist, dass der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte des
Beitrages übernimmt. Für diese Personen gibt es zwei Möglichkeiten:
- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
- Abschluss einer privaten Krankenversicherung
Beamte, Richter und Abgeordnete im öffentlichen Dienst
mit Beihilfeanspruch können sich privat versichern. Für diese
Personengruppe zahlt der Dienstherr (also z.B. Bund oder Land) eine
sogenannte Beihilfe in Höhe von 50% - 80% der Krankheitskosten.
Da Beamte über das Beihilfesystem nur einen sogenannten prozentualen
Kostenzuschuss zu Ihren Krankheitskosten erhalten ist die private
Krankenversicherung hier eine sinnvolle Ergänzung. Folgende
Beihilfesätze sind üblich:
|
|
Beamter
|
Ehepartner
|
Kinder
|
|
Beihilfeberechtigter mit 0-1 Kind
|
50% |
70% |
80% |
|
Beihilfeberechtigter mit mehr als 1 Kind
|
70% |
70% |
80% |
|
Pensionsempfänger
|
80% |
70% |
80% |
|
Daraus resultiert, dass der Beamte noch eine recht kleine
Versorgungslücke hat. Diese Lücke kann durch eine private
Krankenversicherung preisgünstig geschlossen werden. Deshalb ist die
private Krankenversicherung meist der einzige sinnvolle
Versicherungsschutz für diese Personengruppe. Alternativ dazu, können
Beamte auch freiwillig einer gesetzlichen Kasse beitreten, müssen dort
aber den vollen Krankenversicherungsbeitrag (ca. 13,5%) aus Ihrem
Bruttoverdienst zahlen und dies ist i.d.R. viel teurer als eine private
Krankenversicherung mit deutlich höheren Leistungen.
Studenten:
Studenten sind in der Regel bis zum 30. Lebensjahr, längstens jedoch bis
zum 14. Fachsemester zu einem günstigen Beitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert. Wenn auch diese Zeit verstrichen ist,
das Studium aber noch nicht beendet ist, bleibt der Weg für eine normale
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Student hat
aber mit Ablauf der Familienversicherung auch die Möglichkeit des
Abschlusses einer privaten Krankenversicherung.
Ärzte /
Zahnärzte / AiP:
Diese Personengruppe wird in der Regel genauso behandelt wie Angestellte
oder Selbstständige. Das besondere dieser Personengruppe ist, dass die
privaten Krankenversicherer meist spezielle, vergünstigte
Medizinertarife anbieten. Ist der Arzt oder Zahnarzt im
Angestelltenverhältnis tätig, so hat er ab einem Jahreseinkommen von
mindestens 48.600,- EUR die Wahl zwischen:
- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse
- Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Selbstständig tätige Ärzte und Zahnärzte können sich ohne Einschränkung
auf bestimmte Einkommensgrenzen frei zwischen gesetzlicher oder privater
Krankenversicherung entscheiden.
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
(nach § 6 (6) Sozialgesetzbuch V)
Jahr |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
| Jahreswert |
45.900,00€ |
46.350,00€ |
46.800,00€ |
47.250,00€ |
47.700,00€ |
48.150,00€ |
48.600,00€ |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Personen, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei und privat krankenvollversichert waren
(Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 (7) Sozialgesetzbuch V)
Jahr |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
| Jahreswert |
41.400,00€ |
41.850,00€ |
42.300,00€ |
42.750,00€ |
42.750,00€ |
43.200,00€ |
44.100,00€ |
|
Testsieger Vergleich
PKV Tester auf Twitter
Login
Weitersagen
|