Versicherungsarten: Private Pflegeversicherung
Bei der Pflegezusatzversicherung
wird zwischen Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung
unterschieden. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nur die tatsächlich
entstandenen Pflegekosten, wenn professionelles Pflegepersonal eingesetzt wurde.
Die Pflegetagegeldversicherung gewährt den vereinbarten Tagessatz bei
Feststellung der entsprechenden Pflegestufe (I, II oder III). Der
Pflegebedürftige ist dabei völlig frei in der Verwendung des Pflegetagesgeldes.
Sie selbst entscheiden, wofür Sie es verwenden.
| Pflegekosten- Versicherung |
Pflegetagegeld- Versicherung |
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| Leistungen | Erstattung der nachgewiesenen Kosten für die Pflege, bis zu einem bestimmten Höchstsatz | Festes Tagesgeld ohne Kostennachweis |
| Vorteile | Günstige Beiträge | Flexibel, Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3 möglich, viele Tarifvarianten |
| Nachteile | Kosten müssen nachgewiesen werden, Höchstsätze abhängig von der Pflegeart, keine Beitragsbefreiung im Pflegefall | Beitragserhöhungen in Ausnahmefällen möglich |
| Empfehlung | Wird von Finanztest nur "eingeschränkt empfohlen", da das Geld nicht zur freien Verfügung steht | Wird von den meisten Fachmagazinen empfohlen |


Unterschiede
