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GKV / PKV | Die Systemunterschiede
Sie stehen vor der Entscheidung - "gesetzlich oder privat versichern"? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung!
Oft stellt sich die Frage, was besser wäre. Eine
gesetzliche, oder eine private Krankenversicherung. Nun diese Frage
zu beantworten ist nicht ganz einfach. Denn beide Varianten bringen
Vor- und auch Nachteile mit sich. Einige Berufsgruppen sind für die
Private Krankenversicherung sowieso vorgesehen.
So müssen sich beispielsweise Beamte privat versichern. Auch viele
Selbstständige wählen lieber die private Krankenversicherung, wenn
ihnen auch die Möglichkeit einer Freiwilligen Krankenversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenkasse gegeben ist.
Die Palette der Leistungen privater Krankenkassen ist sehr breit
gefächert, deswegen kann es sich unter Umständen sogar lohnen, von
einer privaten Kasse zur anderen zu wechseln. Grundsätzlich kann
jeder berufstätige in die private Krankenversicherung wechseln, bei
Arbeiter und Angestellten ist diese Möglichkeit jedoch von ihrem
Gehalt abhängig. Übersteigt das Jahresgehalt 48.600 Euro Brutto, so
kann man in eine private Krankenversicherung wechseln.
Manche private Krankenkassen bieten auch so genannte Bonus-Systeme
an. Werden die versicherten Leistungen über das ganze Jahr nicht in
Anspruch genommen, erhält man einen Teil seiner eingezahlten
Beiträge zurück. Zu bedenken ist, dass im Krankheitsfall der
Patient die in Anspruch genommene Leistungen vorerst selbst bezahlen
muss und die Kasse erstattet ihm gegen Vorlage der Rechnung einen
Teil der Kosten.
Dasselbe gilt auch bei der
Medikamentenverordnung beim Arzt. Natürlich kann man von einer
privaten Krankenversicherung auch profitieren, und möglicherweise
auch bis zu 2.500 Euro im Jahr an Kosten einsparen. Welche Private
Krankenkasse für Sie die ideale Lösung parat hält, hängt von vielen
verschiedenen Faktoren, sowie von den benötigten Leistungen ab. Im
Rahmen einer privaten Krankenversicherung kann man bestimmte
Leistungen versichern, andere wiederum ausklammern. So kann eine
private Krankenversicherung besser auf die persönliche Ansprüche
maßgeschneidert werden.
Die Gesundheit ist eines der
höchsten Lebensgüter des Menschen; sie zu erhalten bzw.
wieder herzustellen, ist geradezu existenziell. Die Kosten,
um einen leichten Schnupfen zu überbrücken, kann sicher
jeder tragen. Was ist aber, wenn es z.B. um eine
komplizierte Organtransplantation geht? Gerade an diesem
exemplarischen Beispiel lässt sich die Bedeutung des
„Versicherungsgedankens“ darstellen. Mit dem Abschluss einer
Versicherung sorgt man für solche „Wechselfälle des Lebens“
vor, die aus eigener wirtschaftlicher Kraft nicht mehr zu
bewältigen wären. Das Krankheitsrisiko und besonders
dessen wirtschaftlich finanziellen Folgen ist für den
Einzelnen nicht zu kalkulieren. Niemand kann einschätzen
bzw. voraussehen, wann er krank wird.
Merkmale der gesetzlichen Krankenkenversicherung GKV
Merkmale der privaten Krankenversicherung PKV
GKV - Finanzierung - Umlageverfahren
PKV - Finanzierung - Kapitaldeckungsverfahren
Laufende Ausgaben werden aus laufenden Einnahmen gedeckt. Damit kann für den Einzelnen keine Vorsorge für die steigenden Kosten im Alter getätigt werden. Aufgrund der demographischen Entwicklung müssen so immer weniger Beitragszahler für immer mehr ältere Versicherte aufkommen (Solidarprinzip).
Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die Versichertengemeinschaft eines jeden Jahrgangs (geschlechtsabhängig) ihren Leistungsbedarf für die gesamte Versicherungsdauer selbst finanziert. Dabei ist auch berücksichtigt, dass die Ausgaben für Gesundheit mit zunehmendem Alter ansteigen.
GKV - Sicherheit im Alter
PKV - Sicherheit im Alter
Das System der Umlagefinanzierung sieht keine Vorsorge für das Alter vor, da jeweils die Einnahmen für die laufenden Ausgaben verwandt werden. Damit sorgt die jeweils junge beitragszahlende Generation für die nicht mehr erwerbstätige ältere Generation. Aufgrund der demographischen Entwicklung ("Überalterung" der Bevölkerung), verbunden mit der zurückgehenden Anzahl an Erwerbstätigen durch eine hohe Arbeitslosenquote und eine sinkende Geburtenquote, kommt es zu einem immer größer werdenden Ungleichgewicht. Dies führt zu einer Finanzierungsproblematik der GKV.
Durch das System des Kapitaldeckungsverfahrens sorgt jeder für sich persönlich für das Alter vor, denn die Beiträge enthalten zu Beginn der Versicherung einen Sparanteil. Dieser wird in der sog. Alterungsrückstellung verzinslich angesammelt und zur Mitfinanzierung der im Alter höheren Krankheitskosten verwandt.
Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen für weitgehend stabile Beiträge im Alter. Dazu gehören der 10%ige Zuschlag auf den Beitrag in der Vollversicherung, der ausschließlich zur Bildung einer zusätzlichen Rückstellung zur Beitragsentlastung im Alter dient.
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig vom Bruttoeinkommen. (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und dem jeweiligen Beitragssatz der gewählten gesetzlichen Krankenkasse.
Die Höhe des Beitrags errechnet sich aus dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie dem gewählten Tarif.
Aufgrund der steigenden Ausgaben durch den medizinischen Fortschritt sowie der demographischen Entwicklung steht die gesetzliche Krankenversicherung vor einer zunehmenden Finanzierungsproblematik. Die Folge sind Beitragssatzerhöhungen. Experten gehen davon aus, dass der Beitragssatz in 2040 auf bis zu 31 % steigen könnte.
Es werden risikogerechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt. Die langjährige Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Kosten im Gesundheitswesen steigen, weil z. B. der medizinische Fortschritt und die damit einhergehenden neuen Therapie- und Behandlungsverfahren sich fortlaufend weiterentwickeln. Hinzu kommt, dass wir alle älter werden. Damit das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragseinnahmen wieder hergestellt wird, müssen die Beiträge nachkalkuliert werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden vom Gesetzgeber festgelegt. Der Gesetzgeber hat jederzeit die Möglichkeit, auf Leistungen Einfluss zu nehmen. Eine Leistungsminderung stellt indirekt auch eine Beitragserhöhung dar.
Die Leistungen werden beim Abschluss durch die Wahl der Tarife vereinbart. Sie können weder vom Gesetzgeber noch vom privaten Krankenversicherer geändert werden. Der Versicherungsnehmer hat somit über die gesamte Vertragslaufzeit Anspruch auf den vereinbarten Leistungsumfang.
sämtliche anerkannte Naturheilverfahren - Behandlung durch Ärzte - Behandlung durch Heilpraktiker je nach vereinbartem Tarif
Zahnmedizinische Versorgung GKV
Zahnmedizinische Versorgung PKV
Befundorientierter Festzuschuss für Zahnersatz - Nur preisgünstigste plastische Zahnfüllung
Zahnersatz – bis zu 80%
Sehhilfen GKV
Sehhilfen PKV
Grundsätzlich keine Kostenübernahme für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen
Leistungen für Brillengläser, Brillenfassung und Kontaktlinsen
Krankengeld GKV
Krankengeld PKV
Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für ein und dieselbe Krankheit (Aussteuerung)
Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung (keine Aussteuerung)
Stationäre Krankenhausbehandlung GKV
Stationäre Krankenhausbehandlung PKV
Behandlung nur in einem der beiden nächstgelegenen, geeigneten Krankenhäuser - Behandlung durch diensthabenden Arzt - Unterbringung im Mehrbettzimmer - Zuzahlung 10 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr (max. 280 EUR)
Leistungen nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen für die Krankenversicherung - Leistungen nur im Rahmen der medizinischen Versorgung des Gast- oder Urlaubslandes im Rahmen der sogenannten "Leistungsaushilfe" - Keine Leistung für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport