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Die drei Pflegestufen

Über zwei Millionen Menschen sind in Deutschland auf Pflege angewiesen. Tendenz steigend. Insofern gewinnt das Thema Pflege und die damit verbundenen Kosten zusehends an Aktualität

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, ob jung oder alt. Insbesondere die Zahl älterer Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, nimmt stetig zu. Dann kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf Sie zu. Denn die Pflegepflichtversicherung bietet wie die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Grundversorgung. Meist aber betragen die monatlichen Kosten eines Pflegeheims mehr als das Doppelte dessen, was die Pflegepflichtversicherung leistet.

Das sollten Sie wissen. Reichen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, die Rente und das eigene Vermögen nicht aus, werden die engsten Angehörigen in die Pflicht genommen, bevor das Sozialamt für weitere Kosten aufkommt.

 

Die drei Stufen in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
 

  Häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen (Laienpflege) Ambulante oder teilstationäre Pflege durch einen professionellen Pflegedienst Stationäre Pflege in einem Pflegeheim
Pflegestufe I 205 Euro
Neu: 215 EUR
384 Euro
Neu: 420 EUR
1.023 Euro
keine Änderung
Pflegestufe II 410 Euro
Neu: 420 EUR
921 Euro
Neu: 980 EUR
1.279 Euro
keine Änderung
PflegestufeIII 665 Euro
Neu: 675 EUR
1.432 Euro
Neu: 1.470 EUR
1.432 Euro
Neu: 1.470 EUR
Härtefallregelung Nicht vorgesehen 1.918 Euro 1.688 Euro
Neu: 1.750 EUR
 

Veränderungen der einzelnen Pflegeleistungen im Überblick

Die Bundesregierung verfolgt konsequent das Ziel, die häusliche Pflege in den Mittelpunkt zu stellen und vorrangig zu fördern. Aus diesem Grund werden auch die Pflegeleistungen in entsprechender Richtung finanziell angepasst. Besonders die Leistungen im ambulanten Bereich werden stufenweise angehoben und anschließend dynamisiert.

Die folgende Tabelle zeigt die stufenweise Anhebung der monatlichen Sachleistungsbeträge für den ambulanten Bereich:

Pflegestufe

bisher

2008

2010

2012

Stufe I

384

420

440

450

Stufe II

921

980

1.040

1.100

Stufe III

1432

1.470

1.510

1.550


Auch das monatliche Pflegegeld wird bis zum Jahre 2012 stufenweise angehoben. Folgende Tabelle verdeutlicht dies:

Pflegestufe

bisher

2008

2010

2012

Stufe I

205

215

225

235

Stufe II

410

420

430

440

Stufe III

665

675

685

700


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