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Beitragsbemessungsgrenze

Durch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze ist festgelegt, bis zu welchem Betrag der Einkünfte Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr mit Wirkung vom 01. Januar neu festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenze 2009

Die für 2009 gültige Beitragsbemessungsgrenze für GKV-Versicherte liegt bei:

Monatswert

Jahreswert

Beitragsbemessungsgrenze 2009 3.675,00 EUR 44.100,00 EUR
Beitragsbemessungsgrenze 2008 3.600,00 EUR 43.200,00 EUR

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