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Beitragsbemessungsgrenze
Durch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze ist festgelegt, bis zu welchem Betrag der Einkünfte Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr mit Wirkung vom 01. Januar neu festgelegt.
Beitragsbemessungsgrenze 2009
Die für 2009 gültige Beitragsbemessungsgrenze für GKV-Versicherte liegt bei:
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Monatswert |
Jahreswert |
| Beitragsbemessungsgrenze 2009 |
3.675,00 EUR |
44.100,00 EUR |
| Beitragsbemessungsgrenze 2008 |
3.600,00 EUR |
43.200,00 EUR |
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